AKTUELLES

13.01.2016
Umstellung Telefonanlage

Wegen Arbeiten an unserer Telefonanlage erreichen Sie unsere Kanzlei heute nur unter folgender Mobilfunknummer: 0163 - 87 53 544.



25.07.2015
Rechtsanwältin Gerhard zur Arbeitszeit bei MDR-Info

Zur vom BDA angestoßenen Diskussion zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hat sich Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard in einem kurzen Interview am 25. Juli 2015 geäußert, das Sie unter diesem Link in der MDR-Mediathek nachhören können.



01.06.2015
Arbeitsbedingungen von Leipziger Tiermedizinern

Der kreuzer 06/2015 berichtet über prekäre Arbeitsbedingungen von Doktoranden und studentischen Hilfskräften an der Leipziger Veterinärmedizinischen Fakultät - eine Praxis, die Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard als äußerst kritisch einschätzt. Den Artikel finden Sie unter kreuzer-leipzig.de.



10.02.2015
"Leipzig liest" in der Arbeitskanzlei Gerhard

Auch in diesem Jahr nehmen wir am Lesefest "Leipzig liest" als Veranstalter teil. Am 14. März 2015 wird Detlev F. Neufert um 19 Uhr in unseren Kanzleiräumen sein Ende Februar bei Random-House/GVH erscheinendes Buch

"Das Interview. Neues vom Auferstandenen"

vorstellen. Der Autor führt darin ein witzig-lockeres Streitgespräch mit Gottes Sohn zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Lebens.

Alle Interessierten laden wir hierzu herzlich ein.

Eine ausführliche Beschreibung des Buches und seines Autors finden Sie unter der Rubrik Themen/KanzleiKultur.



31.12.2014
Frau Sachse

Anne Sachse scheidet zum 31. Dezember 2014 aus unserer Kanzlei aus. Wir danken ihr für ihre engagierte und konstruktive Mitarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren persönlichen und beruflichen Lebensweg alles Gute.



10.12.2014
Rechtsanwalt Brandenburg

Seit heute ist Erik Brandenburg von der Rechtsanwaltskammer Sachsen als Rechtsanwalt zugelassen.



30.11.2014
Schließzeiten über Weihnachten

Unsere Fachkanzlei für Arbeitsrecht ist im Jahr 2014 letztmalig am 23. Dezember 2014 zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Wir werden unsere Tätigkeit im Jahr 2015 dann ab 5. Januar wieder aufnehmen.



05.11.2014
Neuer Kollege in der Kanzlei

Am 5. November 2014 hat Ass. iur. Erik Brandenburg seine Tätigkeit in unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht aufgenommen. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen beantragt und wird im Laufe der kommenden Wochen erteilt werden.



25.04.2014
Eingruppierung von Fachassistenten Leistung einer ARGE

Unter Mitwirkung der Arbeitskanzlei Gerhard hat das Arbeitsgericht Leipzig am 25. April 2014 entschieden, dass die Tätigkeit als Fachassistent Leistung in einer ARGE "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" im Sinne der Vergütungsgruppe Vb Fg. 1a BAT-O/VKA erfordert, wenn der Arbeitnehmer für die Entscheidung über Anträge nach dem SGB II zuständig ist. Fachassistenten Leistung sind daher grundsätzlich in die EG 9 TVöD/VKA einzugruppieren. (Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 25. April 2014 - 3 Ca 4697/13)

Bei Rückfragen zu der von uns erwirkten Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig können Sie sich gerne an uns wenden.



29.01.2014
"Leipzig liest" in der Arbeitskanzlei Gerhard

Anlässlich des Lesefestivals "Leipzig liest" öffnet auch die Arbeitskanzlei Gerhard ihre Türen. Am
14. März 2014 wird um 19:00 Uhr der saarländische Autor Manfred Spoo seinen Kriminalroman "Funkhausmord" vorstellen. Je intensiver der Fall recherchiert wird, desto erschreckender gerät der Einblick in das herrschende Betriebsklima und die Personalführungsmethoden eines mächtigen Medienkonzerns.

Alle Interessierten laden wir hierzu herzlich ein.

Eine ausführliche Beschreibung des Buches und seines Autors finden Sie unter der Rubrik Themen.



18.06.2013
Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts

Suspendierung eines Beamten nur befristet zulässig

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz entfällt, wenn nicht vor Ablauf von drei Monaten nicht das Verfahren auf Entlassung eingeleitet wurde oder das Entlassungsverfahren beendet wurde (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 B 325/13 - )

Bei Rückfragen zu dieser von uns erwirkten Entscheidung des OVG Bautzen können Sie sich gerne an uns wenden.



01.04.2013
Kooperation mit Steuerberatung Klooster & Klooster in Dessau-Roßlau

Wir werden unsere schon seit vielen Jahren bestehende Kooperation mit den Steuerberatern Klooster & Klooster in Dessau-Roßlau vertiefen. Mit dieser werden wir insbesondere unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen und -umwandlungen auch räumlich erweitert einbringen können. Mit der Kooperation wollen wir die Eröffnung einer Zweigstelle in Dessau-Roßlau vorbereiten.



01.04.2013
Anwaltliche Verstärkung

Wir freuen uns, gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Ute Rittmeier ab 1. April 2013 unsere arbeitsrechtliche Fachkanzlei weiter ausbauen zu können. Frau Kollegin Rittmeier ist in unserer Kanzlei überwiegend auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts tätig.



05.11.2012
(Angehende) Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht gesucht

Wir wollen unsere Fachkanzlei weiter ausbauen und suchen hierfür Kolleginnen und Kollegen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht oder im Beamtenrecht. Alles weitere unter JOBS / KARRIERE.



03.11.2012
Themen "Burn Out"

Auch als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir immer häufiger Mandanten und Mandantinnen zur Seite, die durch ihre Erfahrungen am Arbeitsplatz und aus Angst um den Erhalt des Arbeitsplatzes krank werden. Zum Phänomen "Burn Out" finden Sie unter THEMEN ein paar grundsätzliche Gedanken, die auch zur Diskussion anregen sollen



30.06.2012
Homepage-Erweiterungen

Wir haben unsere Internetseite erweitert. So finden Sie jetzt unsere Mitarbeiterinnen unter dem Punkt "TEAM". Unter "THEMEN" werden wir in unregelmäßigen Abständen unsere Erfahrungen und Überlegungen zu grundsätzlichen Problemen der Arbeitswelt zur Diskussion stellen.



28.06.2012
Zulassung Rechtsanwältin

Seit heute ist Anne Sachse von der Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwältin zugelassen.



01.06.2012
Neue Kollegin in der Kanzlei

Am 1. Juni 2012 hat Ass. jur. Anne Sachse ihre Tätigkeit in unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht aufgenommen. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen beantragt und wird im Laufe der kommenden Wochen erteilt werden.



22.03.2012
Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

Überstunden nur gegen Vergütung

Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. … Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war in dem entschiedenen Fall die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten. Der vertragliche Ausschluss jeder zusätzlichen Vergütung von Mehrarbeit war wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Der Arbeitsvertrag lässt aus der Sicht eines verständigen Arbeitnehmers nicht erkennen, welche Arbeitsleistung der Kläger für das regelmäßige Bruttoentgelt schuldete. Er konnte bei Vertragsschluss nicht absehen, was auf ihn zukommen würde (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 -–Pressemitteilung Nr. 16/12).

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer wegen Altersdiskriminierung unzulässig

Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 1 AGG dürfen Beschäftigte ua. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Pressemitteilung Nr. 22/12).

Kürzung von Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonto bei Minusstunden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung möglich

Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 -Pressemitteilung Nr. 25/12).

Bei Rückfragen zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts können Sie sich gerne an mich wenden.



14.10.2011
BM Burnout-Management

Burnout-Probleme bestimmen immer mehr Konflikte am Arbeitsplatz, besonders für Führungskräfte. Die Auswirkungen sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen immens. Betroffen sind regelmäßig die einzelne Persönlichkeit und das Team, es geht um die Gebiete Gesundheit, Soziales, Recht und Leistung - und deshalb immer auch um das finanzielle Ergebnis des Unternehmens. Ich freue mich daher, dass ich eine Gruppe erfahrener Fachleute gefunden habe, die mich und meine Mandanten kompetent unterstützen können.

Alles Weitere finden Sie unter www.burnout-management.eu
oder rufen Sie mich an!



03.08.2011
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht Nr. 54/11

Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Zweck der Meldepflicht ist es, dem Arbeitgeber die Überbrückung des Arbeitsausfalls zu ermöglichen. Daher besteht keine vorherige Meldepflicht in Fällen, in denen eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung nicht ernsthaft in Betracht kommt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Dazu gehören insbesondere die Art der Arbeitsaufgabe des Betriebsratsmitglieds und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunterbrechung. In Fällen, in denen sich das Betriebsratsmitglied nicht vorher abmeldet, ist es verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen nachträglich die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.

Bei Rückfragen zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 -
7 ABR 135/09 - können Sie sich gerne an mich wenden.



26.11.2010
Pressemitteilung
der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

Stadtwerke Leipzig gewinnen Arbeitsgerichtsprozess

Leipzig, 26.11.2010. Das Landgericht Leipzig hat heute in seinem Urteil die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Leipzig, Wolfgang Wille, im Wesentlichen abgewiesen. Wille hatte auf höhere Tantiemenzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007 geklagt. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, wonach die Leistungen von Herrn Wille keine höheren Tantiemenzahlungen gerechtfertigt hätten. Vorausgegangen war eine inhaltlich begründete Kürzung der Tantiemezahlungen durch die Stadtwerke Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig wurden lediglich verpflichtet, eine geringe Summe Zinsen an Herrn Wille zu zahlen, da bereits entrichtete Tantiemenzahlungen zu spät erfolgten. Dies wurde von der SWL jedoch zu keinem Zeitpunkt bestritten. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Leipzig, Josef Rahmen, zeigt sich mit der Entscheidung zufrieden: „Ich freue mich, dass das Gericht unseren Argumenten gefolgt ist und dieser Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.“ Bestätigt wird damit auch der Standpunkt des Aufsichtsrates der Stadtwerke Leipzig, dass überzogene Forderungen mit immensen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen, gerichtlich verfolgt werden sollten. Dies wurde durch die heutige Entscheidung des Gerichts unterlegt.



01.08.2010
Noch weniger Schlaf für den Arzt im Krankenhaus?

Für geleisteten Bereitschaftsdienst erhält der Krankenhausarzt häufig Freizeitausgleich. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass durch diese bezahlte Freistellung auch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird. Maßgeblich ist jedoch, dass der Freizeitausgleich Stunden betrifft, in den der Arzt andernfalls arbeiten müsste. Also: der Arzt kann nicht erst einmal unbezahlt schlafen gehen und dann noch Freizeitausgleich verlangen!

Bei Rückfragen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - können Sie sich gerne an mich wenden.



21.05.2010
Arbeitskanzlei Gerhard erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht

Der durch drei Instanzen geführte Prozess für eine Oberärztin des Universitätsklinikums Leipzig um eine ordnungsgemäße Eingruppierung war jetzt beim Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Mit Urteil vom 9. Dezember 2009, das der Kanzlei am 21. Mai 2010 zugestellt wurde (- 4 AZR 495/08 -), hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Mandantin alle Kriterien erfüllt, die der maßgebliche Tarifvertrag TV-Ä für die Eingruppierung und damit für die Vergütung eines Oberarztes bestimmt. Immerhin ging es um eine monatliche Differenz von zuletzt mehr als 1.200,00 €!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



29.03.2010
Das Aufhängen von Pin-Up-Kalendern - Eine sexuelle Belästigung?

Fast jeder hat sie schon einmal wahrgenommen, die "nackten Tatsachen" am Arbeitsplatz. Die einen mögen sie ansehnlich finden, anderen sind sie gleichgültig und manche fühlen sich durch ihren Anblick belästigt. Ist dieses subjektive Empfinden aber auch rechtlich als "sexuelle Belästigung" zu werten?

Den kompletten Artikel finden Sie unter folgendem externen Link.