KOSTEN

Für unsere anwaltliche Tätigkeit entstehen Kosten (Gebühren, Auslagen sowie die Mehrwertsteuer). Alle Einzelheiten zu den Kosten besprechen wir gerne mit Ihnen, bevor unsere Tätigkeit für Sie Kosten verursacht. Hierzu gehört auch die Frage einer möglichen Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung.

Wir stimmen mit Ihnen auch ab, ob wir unsere Tätigkeit auf Grundlage des gesetzlichen Gebührenrechts und somit nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung nach dem entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand auf Grundlage eines mit Ihnen vereinbarten Stundensatzes.

Beschränkt sich unsere Tätigkeit auf ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit einem/-r Verbraucher/-in, entstehen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Erstberatungskosten in Höhe von z. Zt. höchstens 190,00 Euro zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Wir informieren Sie auch zu Fragen der Beratungshilfe für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit und die Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Anwaltstätigkeit.